AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hörner Delikatess GmbH – (Stand: 07.2025)
Vorrang
Die AGB der Hörner Delikatess GmbH gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a.. Unabhängig vom Ort der Belieferung, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
1.Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von der Hörner Delikatess GmbH angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon oder Internet bestellt hat.
2.Angebot und Preise
Unsere Angebote in Preislisten, Prospekten, Katalogen, Internetseite, Angebote auf Sozialen Medien u.ä. sind unverbindlich. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind zulässig. Dies gilt insbesondere bei Einsatz von
Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen und Verfügbarkeit. Kataloge, Preislisten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuauflage. Hörner Delikatess GmbH ist berechtigt, Produkte und Zutaten durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen. Sämtliche Angebote der Hörner Delikatess GmbH sind bis zur Auftragsbestätigung durch die Hörner Delikatess GmbH freibleibend.
Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Hörner Delikatess GmbH das Recht vor, eine Preisänderung von bis zu 5% auf Lebensmittel vorzunehmen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde von Hörner Delikatess GmbH über die Erhöhung vorab schriftlich informiert.
3.Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Hörner Delikatess GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich und unaufgefordert mitzuteilen. Sollte dies nicht fristgerecht erfolgen bzw. zwischen Auftragsbestätigung und Veranstaltungstermin weniger als 14 Tage liegen, so wird die Teilnehmerzahl laut Auftragsbestätigung übernommen. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Hörner Delikatess GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen, sowie zuvor kostenlose Leistungen zu berechnen.
Diese Angaben gelten als Grundlage für die Anzahlungs- bzw. Endabrechnung, ausgenommen bei vereinbarter Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher Einsatzzeit, wie z.B. Getränke und Personalzeit.
Bei unseren Buffets basiert die Mengenkalkulation auf einer Gästegruppe, die nahezu aus gleichen Teilen Damen und Herren besteht. Wenn es sich um eine reine Herrengruppe oder überwiegend um männliche Gäste handeln sollte, informieren Sie uns bitte spätestens bis zur Auftragsvergabe darüber. Wir empfehlen dann die Mengen entsprechend anzupassen bzw. etwas mehr Portionen zu bestellen. Daraus resultierende zusätzliche Mengen an Speisen, werden gesondert berechnet.
4.Bestellung
Ihre Bestellung sollte spätestens 7 Werktage vor Liefertermin bei der Hörner Delikatess GmbH erfolgen. Die Anmietung von Räumlichkeiten, der Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse, so frühzeitig als möglich aufzugeben. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner
Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
5.Vertragsabschluss
Aufträge werden für die Hörner Delikatess GmbH erst verbindlich, wenn sie durch die Hörner Delikatess GmbH schriftlich, in Form einer Auftragsbestätigung, an den Auftraggeber zurück bestätigt wurden. Auch sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Hörner Delikatess GmbH.
6.Anlieferung & Aufbau
Für die Lieferung erhebt die Hörner Delikatess GmbH Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten.
Auf Grund des Ablaufs bzw. der Aufbauarbeiten am Veranstaltungsort sind Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen, nicht funktionierende Fahrstühle) durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich die Hörner Delikatess GmbH zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
Sämtliche Cateringaufträge beinhalten keine Betreuung des Buffets bzw. Ausgabe der Speisen durch Personal von Hörner Delikatess. Sollte eine Buffetbetreuung gewünscht werden, so ist dies spätestens bei Auftragsvergabe, Hörner Delikatess schriftlich mitzuteilen. Eine Ausführung in Form von einer Buffetbetreuung erfolgt erst, wenn diese schriftlich in dem Auftrag bestätigt wurde.
Sollte eine barrierefrei Anlieferung nicht möglich sein, so behalten wir uns das Recht vor, den erschwerten Aufwand separat in Rechnung zu stellen. Sollte sich in diesem Zusammenhang, die zuvor festgelegte Zeit der Buffeteröffnung verschieben, so stellt dies keinen Grund der Preisminderung dar.
Wir liefern Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 20.00 Uhr und Samstag zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr zu Ihrem Wunschtermin nach Kapazität. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, so gelten alle Cateringaufträge als Abholaufträge, welche durch den Kunden selbst bei uns in Wörth abgeholt werden.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt (insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrstau, Unfällen, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u.ä.). Die Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den Netto-Auftragswert. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mir der Auslieferung ab Firmensitz der Hörner Delikatess GmbH.
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen auf der Durchschrift der vom Auslieferungspersonal ausgehändigten Quittung bzw. Lieferscheins.
Bei Buffet- und allen anderen Speiselieferungen übernimmt Hörner Delikatess GmbH, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keinerlei Haftung für eine unsachgemäße Lagerung bzw. Handhabung der Speisen und der Liefergegenstände.
7.Abholung und Rückgabe
Sofern nicht anders vereinbart, ist unser geliefertes Equipment komplett und gereinigt innerhalb der nächsten beiden Werktage nach der Veranstaltung in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unsere Betriebsstätte Ottstr. 4a in 76744 Wörth zurückzubringen. Gerne holen wir das gelieferte Equipment auch ab, nach Absprache werktags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen holen wir, nach vorheriger Absprache und Fuhrparkkapazitäten, zwischen 12 Uhr und 14 Uhr ab.
Die Preise dafür richten sich individuell nach Entfernung und Aufwand plus eventuelle Zuschläge für Sonn-& Feiertage. Bei Abholung durch Hörner Delikatess müssen sämtliche Flüssigkeiten, Brennpastenreste, sowie Speisereste vom Kunden selbst zuvor entsorgt sein.
Ist dies nicht erfolgt, so erheben wir hierfür eine Entsorgungspauschale in Höhe von bis zu 50.-€ pro Auftrag.
8.Stornierungen/ Vertragsänderungen/Personenanzahl
Änderungen des Vertragsgegenstandes und/ oder der Personenanzahl sind lediglich bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum möglich. Eine spätere Reduzierung der Personenanzahl wird bei Rechnungsstellung nicht mehr anerkannt. Die Rechnungsgrundlage ist die zuletzt rückbestätigte Personenanzahl. Im Falle einer Erhöhung der Personenanzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Hörner Delikatess berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen beziehungsweise angemessen zu erhöhen.
Eine Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich möglich.
Stornierung bis
30 Tage vor Auftragserfüllung werden 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
14 Tage vor Auftragserfüllung werden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
7 Tage vor Auftragserfüllung werden 60% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
2 Tage vor Auftragserfüllung werden 80% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Stornierung am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiterverkauft werden können, reduzieren sich die Stornierungskosten dementsprechend.
8.Zahlungsbedingungen
Privatkunden
Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen bis zu einem Bruttoauftragswert von 500,00€ sind vom Kunden sofort oder 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum komplett zu begleichen. Bei Privatkundenaufträgen ab einem Bruttoauftragswert von 500,01€ ist eine Anzahlung in Höhe von 80% des vereinbarten Rechnungsbetrages, spätestens 14 Tage vor dem vom Kunden genannten Auftragsdatum zu leisten. Nach Veranstaltungsende erhält der Kunde eine Schlussrechnung mit den restlichen 20% des vereinbarten Rechnungsbetrages zzgl. nachträglich bestellter Zusatzleistungen, Personaleinsätzen, Leihartikeln, Reinigungs- oder Entsorgungskosten, durch den Kunden erhöhte Personenanzahl oder Kommissionsgütern. Eine Rechnung wird dem Kunden nach Möglichkeit sofort oder innerhalb von 5 Tagen nach Veranstaltungsende zugestellt.
Firmenkunden
Firmenkunden, öffentliche oder staatliche Einrichtungen erhalten, falls nicht anders vereinbart, nach Veranstaltungsende eine ordentliche Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen, rein netto, ohne Abzüge. Bei Firmenkundenaufträgen, ab einem Nettoauftragswert von 7000.-€ ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des ausgemachten Rechnungsbetrages, spätestens 14 Tage vor dem vom Kunden genannten Auftragsdatum zu verlangen.
Nach Veranstaltungsende erhält der Kunde eine Schlussrechnung mit den restlichen 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages zzgl. nachträglich bestellter Zusatzleistungen, Personaleinsätzen, Leihartikeln, durch den Kunden erhöhte Personenanzahl oder Kommissionsgütern. Eine Rechnung wird dem Kunden nach Möglichkeit sofort oder innerhalb von 5 Tagen nach Veranstaltungsende zugestellt.
9.Leihware/Leihzubehör/Partybedarf
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltebehälter und Platten. Diese werden nach Vereinbarung von uns abgeholt bzw. vom Kunden in unsere Betriebsstätte zurückgebracht. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen.
Sämtliche Leihware die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen ohne Speise- & Flüssigkeitsresten zurückzugeben.
Wir behalten uns vor, Reinigungskosten für grob verschmutzte und nicht entleerte Leihwaren in
Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch –und
Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess bzw. Überprüfung sowie Zählung ermittelt werden.
Fehlmengen und Bruchware bzw. beschädigte Leihartikel, werden zum aktuellen Anschaffungspreis zzgl. Frachtkosten, dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. Die Anschaffungspreise für Fehlmengen und Bruchware können Sie auf Wunsch von unseren Kundenmitarbeitern erfahren.
10.Mängel
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Anlieferung auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort bzw. spätestens 6 Stunden nach Anlieferung per Mail oder telefonisch an.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen bzw. innerhalb der 6 Stunden nach Übergabe unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand bzw. die Speisen als angenommen und ist zu vollen Zahlung gültig.
Der Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die Hörner Delikatess GmbH keine Haftung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Ansprechpartner von Hörner Delikatess mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch innerhalb der Laufzeit der
Veranstaltung zu beheben. Dies können zu kalte Speisen, zu geringe Mengen oder optische Mängel an Speisen sein. Reklamationen, nach Ende der Veranstaltung, können durch Hörner Delikatess GmbH nicht mehr angerechnet werden.
11.Sonstige Leistungen
Soweit die Hörner Delikatess GmbH Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Kinderanimation, Partyzubehör, Dekoration, Zelte, Transfers, Räumlichkeiten etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung durch die Hörner Delikatess GmbH übernommen werden, ohne das die Hörner Delikatess GmbH hierdurch eine Haftung für die bereitgestellten Leistungen übernimmt.
12.Saisonale Abweichungen
Die von der Hörner Delikatess GmbH angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Hörner Delikatess GmbH liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist die Hörner Delikatess GmbH berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern
13.Gewährleistung
Die Hörner Delikatess GmbH versichert dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Ware sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitraum erfolgt. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen, bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf de Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine
Schadensersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort oder telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen
Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.
14.Personal
Hörner Delikatess GmbH haftet nur für eigenes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen. Nur Hörner Delikatess ist weisungsbefugt gegenüber dem eigenen Personal. Anweisungen durch andere Personen, z.b. Auftraggeber oder Personen vor Ort, bedürfen der zuvor schriftlichen Bestätigung durch Hörner Deliaktess, damit diese Ausgeführt werden.
15.Tiere
Der Kunde verpflichtet sämtliche Tiere, von unseren Speisen, Leihartikeln sowie Mitarbeitern, während der kompletten Anwesenheit derer fernzuhalten. Dies beruht auf hygienischen Gründen, sowie persönlicher Rücksichtnahme unseres Personals.
16.Auschank von Fremdgetränken I Anrichten von Fremdspeisen
Die Hörner Delikatess GmbH behält sich das Recht vor, bei Cateringveranstaltungen mit Getränkeservice in Verbindung mit eigenem Personal, welches durch den Auftragsgeber oder
Dritte organisierte Getränke ausschenkt, ein individuelles Korkgeld zu erheben. Dieses wird dem Kunden im Angebot mitgeteilt. Sollte die Hörner Delikatess GmbH bei Angebotserstellung, nicht über den Ausschank von Fremdgetränken in Kenntnis gesetzt worden sein, so erfolgt eine Nachberechnung in Form von Korkgeld laut aktuell gültiger Preisliste.
Das Personal von Hörner Delikatess ist aus hygienischen Gründen untersagt Fremdspeisen anzurichten bzw. in eigenen Behältern zu bevorraten. Selbst organisierte Speisen und Getränke müssen eigenständig, durch den Kunden, gekühlt und angerichtet werden. Der Kunde ist zudem für den nötigen Platz der selbst organisierten Speisen und Getränke verantwortlich.
16.Haftung
Eine Haftung der Hörner Delikatess GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung und Bruch auf den Kunden über.
17.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
18.Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.
Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
19.Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Kandel in der Pfalz.